Die meisten Betriebe starten als Einzelunternehmen, bei welchem der Gründer sofort mit der Umsetzung seiner Geschäftsidee beginnen kann. Oft stellt sich jedoch später heraus, dass dies nicht die optimale Variante war, etwa weil auch alle Haftungen allein beim Betriebsgründer verblieben sind.

Die meisten Betriebe starten als Einzelunternehmen, bei welchem der Gründer sofort mit der Umsetzung seiner Geschäftsidee beginnen kann. Oft stellt sich jedoch später heraus, dass dies nicht die optimale Variante war, etwa weil auch alle Haftungen allein beim Betriebsgründer verblieben sind.
Bereits diese ersten Überlegungen zeigen, dass bei der Gründung jedenfalls auch überprüft werden sollte, ob die gewählte Rechtsform ideal ist.
Für diese gesellschaftsrechtlichen Fragen, wie auch für alle Fragen im Zusammenhang mit Absicherungen des privaten Vermögens, ist der Notar kompetenter Ansprechpartner.

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