Stiftungen

Grundsätzlich gibt es in Österreich zwei Arten von Stiftungen:

  • Stiftungen nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz
  • Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz

Stiftungen nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz können nur für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke geschaffen werden.

Im Gegensatz dazu können Privatstiftungen für jeden erlaubten Zweck errichtet werden. Sie werden gerne zur Versorgung von Begünstigten, wie beispielsweise Familienmitgliedern, zum Erhalt eines Unternehmens oder zum Schutz des Vermögens gegründet. Lesen Sie hier mehr dazu!

Letzte Aktualisierung: 05. März 2022