Leistungen
Liegenschaftsrecht
Zu den Leistungen im Liegenschaftsrecht zählen insbesondere die Beratung, Errichtung und Durchführung folgender Verträge im Grundbuch:
- Kaufverträge
- Tauschverträge
- Treuhandschaften
- Schenkungs- und Übergabsverträge
- Realteilungsverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Vereinbarungen über Belastungs- und Veräußerungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte
- Dienstbarkeitsbestellungsverträge
- Erstellung von Schuld- und Pfandbestellungsurkunden
- Wohnungseigentumsverträge
- sonstige grundbücherliche Erklärungen
Gesellschaftsrecht
Zu den Leistungen im Gesellschaftsrecht zählen insbesondere die Rechtsberatung von Unternehmen und Privatstiftungen sowie die Beratung, Errichtung und Durchführung folgender Verträge im Firmenbuch:
- Gesellschaftsverträge (AG, GmbH, KG, GesBR, Stille Gesellschaft)
- Abtretungsverträge über Geschäftsanteile
- Unternehmensübertragungen
- Umgründungsverträge (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung und Spaltung)
- Stiftungsurkunden und Stiftungszusatzurkunden bei Privatstiftungen
- Firmenbucheingaben
Erbrecht
Als Gerichtskommissär ist der Notar im Auftrag des Gerichts für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig. Aus dieser Tätigkeit verfügt der Notar über besondere Kenntnisse im Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren. Zu den Leistungen in diesen Bereichen zählen insbesondere:
- Testamente
- Kodizille
- Erbverträge
- Schenkungsverträge auf den Todesfall
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Parteienvertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten im Verlassenschaftsverfahren
Personenvorsorge
Zu den Leistungen im Vorsorgerecht zählen insbesondere die Unterstützung bei Erwachsenenvertretungen sowie die Beratung, Errichtung und Registrierung folgender Urkunden:
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten
- Erwachsenenvertreterverfügungen
- gesetzliche Erwachsenenvertretungen
- gewählte Erwachsenenvertretungen
Familienrecht
Zu den Leistungen im Familienrecht zählen insbesondere die Beratung und Errichtung folgender Verträge:
- Eheverträge und Ehepakte
- Verträge zwischen Lebensgefährten
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionsverträge
- Unterhaltsverträge
- Erklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz)
Beurkundungen
Als öffentliche Urkundsperson ist der Notar insbesondere für folgende Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig:
- Notariatsakte über Rechtsgeschäfte
- Unterschriftenbeglaubigungen
- Beglaubigungen von Abschriften
- Lebenszeugnisse
- Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
- Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
- Intimationen
- Solennisierungen
Einsichtname in Grundbuch und Firmenbuch
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar als Gerichtskommissär zur Einsichtnahme ins Grundbuch und Firmenbuch befugt sowie zur Erstellung öffentlicher beglaubigter Abschriften daraus.