Vorsorgevollmacht

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Beispiel

Anton ist 60 Jahre alt und lebt allein. Er weiß, dass er nicht jünger wird und er irgendwann nicht mehr selbst für sich sorgen können wird. Er will heute schon vorsorgen, dass einmal sein Bruder Bruno für ihn entscheiden soll, wenn er das selbst nicht mehr kann.

Mit einer Vorsorgevollmacht (VVM) kann eine Person schon vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten soll.

Eine Vorsorgevollmacht wird wirksam, wenn der Vorsorgende die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Für den Zeitraum davor kann eine Vollmacht erteilt werden. Mit einer Vorsorgevollmacht entscheidet man selbst, wer sich um seine Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.  Die vorsorgende Person kann sich jede beliebige Person als Bevollmächtigten aussuchen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Wenn man in einem Heim lebt, dürfen Pfleger oder Betreuer von dem Heim nicht bevollmächtigt werden. Außerdem darf der Bevollmächtigte nicht selbst einen Erwachsenenvertreter haben.

Eine Vorsorgevollmacht kommt für jeden in Frage. Gerade auch junge Personen und Unternehmer können mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen!

Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht muss die vorsorgende Person aber noch selbst für sich entscheiden können, also entscheidungsfähig sein. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, tritt die gesetzliche Erwachsenenvertretung durch nächste Angehörige ein oder es wird vom Gericht ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt. Vorsorgevollmachten müssen vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein höchstpersönlich schriftlich errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Der Vorteil der Registrierung ist, dass die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall immer – und vor allem schnell – gefunden werden kann.

Der Vorsorgebevollmächtigte wird nicht vom Gericht kontrolliert! Bestimmen Sie daher nur eine Person, der Sie absolut vertrauen.

Wie errichte ich eine Vorsorgevollmacht?

  • Legen Sie fest, wen Sie zum Vorsorgebevollmächtigten bestimmen wollen und welche Angelegenheiten dieser für Sie erledigen darf.
  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein, um vor diesem die Vorsorgevollmacht zu errichten. Er registriert die Vorsorgevollmacht dann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) und stellt darüber eine Bestätigung aus
  • Wenn Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren, ist der Vorsorgefall eingetreten. Der Vorsorgebevollmächtigte kann dann zum Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein gehen und den Eintritt des Vorsorgefalles im ÖZVV registrieren lassen. Dafür braucht er die
    • Bestätigung, dass die Vorsorgevollmacht registriert wurde und
    • ein ärztliches Attest, mit dem der Verlust der Entscheidungsfähigkeit nachgewiesen wird.

    Mit der Registrierung wird die Vorsorgevollmacht wirksam.

Anton errichtet eine Vorsorgevollmacht

Anton errichtet beim Notar eine Vorsorgevollmacht. Verliert er seine Entscheidungsfähigkeit, kann sein Bruder Bruno für ihn alle Angelegenheiten rasch und unkompliziert regeln.

Letzte Aktualisierung: 22. März 2022