Fortpflanzungsmedizingesetz
Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes (G 16/2013, G 44/2013) wurden Bestimmungen des Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit aufgehobenen. Nunmehr erfolgten Anpassungen.
Die wesentlichen Neuerungen:
- Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes und Anpassungen im Allgemeinen bürgerlichenGesetzbuch sowie im Gentechnikgesetz
- Öffnung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für miteinander in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebende Frauen
- Zulassung der Samenspende für alle Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
- Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
- Zulassung der Eizellspende
Die Zustimmung zur medizinisch unterstützen Fortpflanzung bedarf eines Notariatsaktes. Durch diesen werden die Eltern-Kind Rechte begründet.
Letzte Aktualisierung: 06. März 2022