Fortpflanzungsmedizingesetz

Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes (G 16/2013, G 44/2013) wurden Bestimmungen des Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit aufgehobenen. Nunmehr erfolgten Anpassungen.

Die wesentlichen Neuerungen:

  • Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes und Anpassungen im Allgemeinen bürgerlichenGesetzbuch sowie im Gentechnikgesetz
  • Öffnung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für miteinander in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebende Frauen
  • Zulassung der Samenspende für alle Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
  • Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
  • Zulassung der Eizellspende

Die Zustimmung zur medizinisch unterstützen Fortpflanzung bedarf eines Notariatsaktes. Durch diesen werden die Eltern-Kind Rechte begründet.

Letzte Aktualisierung: 06. März 2022