Berufsbild des Notars
Recht ohne Streit – der Notar
Der Notar ist ein vom Staat bestellter Berufsjurist. Seine Aufgabe ist es, mittels öffentlicher Urkunde Willens- und Wissenserklärungen der Parteien sowie tatsächliche Vorgänge zu beurkunden.
Zu diesem Zweck hat er die Willenserklärungen der Parteien auszulegen und sie in eine einwandfreie juristische Form zu bringen. Der Notar wird bei Erfüllung dieser Aufgabe hoheitlich (in staatlichem Auftrag und mit staatlicher Autorität) tätig.
Der Notar übt seine Tätigkeit wie einen freien Beruf aus. Er ist nur dem Gesetz und den Parteien für seine Tätigkeit verantwortlich.
Der Notar erbringt seine Leistung selbständig, unabhängig und persönlich in eigener Verantwortung, aber im Zusammenwirken mit dem Klienten. Dazu ist ein gewisses Maß an gesetzlicher Regulierung notwendig. Diese sichert die Einhaltung des beruflichen notariellen Ethos, einen angemessenen Ausbildungsstand und eine vom Klienten nachvollziehbare Honorierung.
Der Notar ist öffentliche Urkundsperson (Urkundenverfasser) und Rechtsberater im sogenannten außerstreitigen Recht. Hiezu gehören Liegenschaftsrecht, Darlehensrecht, Eherecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Schutz immaterieller Güter, Abgabenrecht, Grundverkehrsrecht, Wechselrecht, Vormundschaftsrecht, Adoptionsrecht, Testamentsrecht und Gebiete des Verwaltungsrechts.