Betriebsübergabe

Bei der Betriebsübergabe stellen sich zunächst folgende zwei Fragen:

Was ist ein Betrieb und was gehört zu einem Betrieb?

Rechtlich ist ein Betrieb eine Gesamtsache. Er besteht aus der Summe aller Rechte und Pflichten.

Was zum Betrieb gehört wird am besten in der Bilanz beschrieben (Anlagevermögen & Umlaufvermögen).

Es gehören jedoch auch immaterielle Werte wie Mietrechte, Firmenwert (good will), Marken, Muster und Patente zum Betrieb. Ebenso sind aber auch Haftungen, Garantie- und Gewährleistungsansprüche von Kunden wie auch Pensionszusagen gegenüber Mitarbeitern zum Betrieb gehörig und zu übernehmen.

Manchmal sollen bestimmte Vermögenswerte bewusst nicht übergeben werden, etwa weil sie zu einem anderen Teilbetrieb gehören oder aus anderen Gründen in der Hand des Übergebers verbleiben sollen. Auch darüber muss sich der Erwerber Klarheit verschaffen.

Da – wie erwähnt – die Bilanz die beste Beschreibung des betrieblichen Vermögens beinhaltet, sollten auf jeden Fall die Bilanzen der letzten drei Jahre sorgfältig studiert und gemeinsam mit dem Steuerberater des Betriebes besprochen werden.

In der Bilanz sind auch Bewertungen beinhaltet, die erst im Vergleich mehrerer Jahre richtig beurteilt werden können. Überdies ist so der Geschäftsgang der letzten Jahre nachzuvollziehen, was auch für die Ertragsprognose wichtige Anhaltspunkte liefert.

Betrieb oder Rechtsträger  – was kann ich kaufen?

Rechtsträger eines Betriebes kann eine natürliche Person, eine Personengruppe oder eine juristische Person sein. Wichtig ist, sich klarzumachen, dass der Rechtsträger (Gesellschaft) und der Betrieb zwei getrennte Rechtssubjekte sind, über die getrennt verfügt werden kann.

Daher ist eine der Überlegungen im Zuge der Betriebsübernahme, ob der Betrieb oder der Rechtsträger übernommen werden soll (share deal oder asset deal).

Was der Übernehmer bei der Betriebsübernahme bedenken muss, finden Sie hier.

Firmenübergaben scheitern zu oft

10.000 klein- und mittelständische Unternehmen stehen österreichweit Jahr für Jahr vor der Betriebsübergabe. Beinahe jede fünfte kommt nicht zu Stande, mehr als 15.000 Jobs sind davon betroffen. Doch nicht nur unzureichende oder fehlende Planung lässt eine Übergabe scheitern.

Daher sind bei geplanten Übergaben von Beginn an Steuerberater und Notar eng miteinzubeziehen. Wir setzen bei der Beratung auch mediative Elemente ein, was zu noch besser akzeptierten Lösungen beiträgt.

Letzte Aktualisierung: 05. März 2022