Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie im Voraus, wie Sie im Falle einer unheilbaren Krankheit behandelt werden wollen und wer darüber entscheidet. Es kommt immer wieder vor, dass Schwerstkranke am Ende ihres Lebens keine Kraft mehr haben, ihren eigenen Willen durchzusetzen. Sie geben dem Drängen von Ärzten und Angehörigen nach und lassen Eingriffe über sich ergehen, die sie eigentlich gar nicht wollen. Auch Angehörige werden über Befragen des Arztes eher zu lebensverlängernden Behandlungen tendieren.
Will man bestimmte Behandlungen nicht, sollte man das rechtzeitig in einer Patientenverfügung dokumentieren. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine oder mehrere medizinische Behandlung(en) ablehnt. Es wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Solch eine Erklärung können Personen abgeben, die bereits erkrankt sind aber natürlich auch gesunde Personen.
Damit ist der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern und seine Entscheidung zu treffen.
Es ist seit der Patientenverfügungsgesetz-Novelle Anfang 2019 im Gesetz festgehalten, dass jede Patientenverfügung vom Arzt zu berücksichtigen ist!
Wenn Sie aber unter allen Bedingungen sicherstellen wollen, dass eine medizinische Maßnahme nicht vorgenommen wird, so müssen Sie eine Patientenverfügung so errichten, dass diese Patientenverfügung als verbindlich gilt. An so eine verbindliche Patientenverfügung ist der behandelnde Arzt strikt gebunden. Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung müssen strenge formale und inhaltliche Erfordernisse erfüllt sein.
Liegen die Voraussetzungen für die verbindliche Patientenverfügung nicht vor, ist die Patientenverfügung dennoch der Behandlungsentscheidung zu Grunde zu legen. Wie sehr sie vom Arzt bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird, hängt von gewissen Kriterien ab.