Firmenwortlaut

Was ist die Firma?

Die Firma ist der im Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und Unterschriften abgibt.

Nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmer (zB nicht rechnungslegungspflichtige Einzelunternehmer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) können keine Firma sondern nur eine Geschäftsbezeichnung führen.

Es gibt verschiedene Arten von Firmen:

  • Personenfirma: Sie besteht aus dem Namen des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters. Es kann der Familienname mit oder ohne Vornamen in die Firma aufgenommen werden. Bei der KG kann nur der Name eines unbeschränkt haftenden Komplementärs gewählt werden.
  • Sachfirma: Die Sachfirma wird dem Unternehmensgegenstand entnommen.
  • Fantasiefirma: Diese Firma besteht aus einem frei erfundenen Fantasiewort oder einem Wort, dass im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird, aber mit dem Unternehmensgegenstand in keinem Zusammenhang steht.
  • Gemischte Firma: Sie ist eine Kombination der bisher genannten Firmen.

Worauf muss ich bei der Wahl des Firmenwortlautes achten?

Bei der Wahl der Firma sind der Fantasie nur wenige Grenzen gesetzt. Allerdings muss die Firma Unterscheidungskraft besitzen. Sie soll bei den Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen wecken. Außerdem darf die Firma keine Angaben enthalten, die das Publikum über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführen (Irreführungsverbot).

Ändert sich durch Verehelichung der Name einer in der Firma genannten Person, verpflichtet dies nicht zur Änderung der Firma. Beim Unternehmenserwerb kann der Erwerber mit ausdrücklicher Einwilligung des Veräußerers die bisherige Firma weiterführen.

Jede Firma muss zwingend einen Rechtsformzusatz beinhalten. Mögliche Rechtsformzusätze sind:

  1. Bei der Offenen Gesellschaft: „OG“ oder „Offene Gesellschaft“
  2. Bei der Kommanditgesellschaft: „KG“ oder „Kommanditgesellschaft“
  3. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, „GmbH“, „GesmbH“ oder „Gesellschaft mbH“
  4. Bei der Aktiengesellschaft: „Aktiengesellschaft“ oder „AG“
  5. Der im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer muss den Rechtsformzusatz „eingetragene/r Unternehmer/in“ oder „e. U.“ führen
  6. Bei der Genossenschaft: „eingetragene Genossenschaft“ oder „e. Gen“
  7. Gibt es bei einer OG oder KG keine natürliche, sondern nur eine juristische Person (AG, GmbH, Verein), die unbeschränkt haftet, so muss dies in der Firma erkenntlich gemacht werden. Ist beispielsweise eine GmbH der einzige Komplementär einer KG, so muss der Name der GmbH in die Firma der KG aufgenommen werden.
Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2022