Miete und Pacht
Miete und Pacht sind Bestandverträge
Während die Pacht auch die Nutzung der „Früchte“ erlaubt, ist die Miete auf die Nutzung der Substanz beschränkt.
Miete
Die Miete von Wohnungen, Häusern aber auch Geschäftslokalen ist heute weitgehend durch das Mietrechtsgesetz zwingend geregelt. Die im Detail sehr kasuistischen Regeln machen es insbesondere für Vermieter ratsam, vor Abschluss eines Mietvertrages mit einem Fachmann Kontakt aufzunehmen und die geplante Vermietung zu besprechen um eine professionelle Vertragserrichtung zu gewährleisten. Die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) schützen nämlich durchwegs den Mieter.
Achtung
Eine Befristung, die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes widerspricht, führt unter Umständen dazu, dass diese nicht gültig ist und der Mietvertrag somit automatisch zu einem unbefristeten wird!
Pacht
Die Pacht hat ihre Hauptanwendungsgebiete im
- ländlichen Bereich
wo landwirtschaftliche Grundstücke und ganze Höfe gepachtet und bestellt beziehungsweise weiterbetrieben werden und in Form der - Unternehmenspacht
wo der Inhaber eines Betriebes diesen Betrieb jemandem zur Weiterführung entgeltlich überläßt.