Firmenbuch

Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz. Es wird von den Firmenbuchgerichten (das sind in den Bundesländern die Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht) geführt.

Es besteht aus

  • dem Hauptbuch: dieses enthält die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) und
  • der Urkundensammlung: diese enthält die Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).

Der Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr. Auch inzwischen gelöschte Daten können ausgegeben werden (historischer Firmenbuchauszug).

Woher bekomme ich einen Firmenbuch-Auszug?

Die Abfrage der Firmenbuch-Datenbank ist für jedermann freigegeben.

Eine Datenabfrage ist bei jedem Firmenbuchgericht, Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftstreuhänder möglich. Außerdem kann sie im Internet über die vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Unternehmen („Verrechnungsstellen“) durchgeführt werden. Eine Liste der Verrechnungsstellen finden Sie auf der Seite des BMJ.

Seit 11. Juli 2005 werden die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte elektronisch geführt und sind online abrufbar. Ältere Urkunden können beim Firmenbuchgericht eingesehen werden.

Benötigen Sie einen beglaubigten Firmenbuchauszug zur Vorlage bei einer Behörde etc., müssen Sie sich diese bei Gericht oder einem Notar besorgen. Die Internetausgabe kann elektronisch signiert werden.

Jede Abfrage ist kostenpflichtig.

Letzte Aktualisierung: 05. März 2022