Gesellschaftsgründung
Checkliste Vorbereitung (GmbH)
- Gesellschafter:
Name, Geburtsdaten, Adressen, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer - Firmenname:
(ev. Kontakt mit Wirtschaftskammer zur Abklärung der Zulässigkeit des Firmenwortlauts, Achtung auf geschützte Marken) - Sitz des Unternehmens:
(politische Gemeinde), Geschäftsanschrift - Gegenstand des Unternehmens, konkrete Beschreibung der in Aussicht genommenen Tätigkeit
- Höhe des Stammkapitals:
(mindestens € 10.000,–) - Höhe der von jedem Gesellschafter übernommenen Stammeinlage (Geschäftsanteile)
- Geschäftsführer:
Name, Geburtsdaten, Adressen, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer
(falls mehrere gewünscht, jeweils selbständige oder nur gemeinsame Vertretungsbefugnis?) - Klärung, ob auch Sacheinlagen geleistet werden sollen (Einbringung von Vermögensgegenständen, Betrieben, Mitunternehmeranteilen o.ä.)
- Gespräch mit dem Steuerberater zur Information über steuerliche Rahmenbedingungen
(erwartete Umsätze, Liquiditätsbedarf, Bilanzierung, Sozialversicherung etc.) - Kontakt mit der Wirtschaftskammer zur Abklärung allfälliger Förderungsmöglichkeiten, u.a. nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG)
- Kontakt mit der Gewerbebehörde zur Abklärung der diesbezüglichen Rahmenbedingungen; Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
- Beratungsgespräch mit Ihrem Notar zur rechtlichen Analyse der gewünschten Gesellschafterstruktur
(besondere Mehrheitserfordernisse, Übertragungsbeschränkungen der Anteile), zur inhaltlichen Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, verbunden mit ausführlicher rechtlicher Beratung, insbesondere auch über die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers) - Eröffnung eines Gesellschaftskontos, Einzahlung der bar zu leistenden Stammeinlage durch die Gesellschafter
- Errichtung der Gesellschaft unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Gesellschafter bei Ihrem Notar
- Firmenbuch:
Die dortigen Eintragungen werden von Ihrem Notar beantragt, Sie müssen diesbezüglich nichts mehr tun. - Firmenbuchauszug:
Wird Ihnen von Ihrem Notar übermittelt, ab der Eintragung der Gesellschaft kann diese ihre Tätigkeit uneingeschränkt aufnehmen
GmbH-Gründung in 48 Stunden:
Geht das? – Ja, das geht!
Zur Gründung einer GmbH bennötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag (bei Ein-Personen-GmbHs Errichtungserklärung) in Form eines Notariatsaktes. Im Gesellschaftsvertrag vereinbaren die Geschäftspartner die wesentlichen „Spielregeln“.
Rechtskundige Beratung bei Abschluss dieser Vereinbarung durch den Notar als Spezialist für Gesellschaftsrecht hilft Ihnen späteren Streitigkeiten zu vermeiden und bringt für Sie Rechtssicherheit mit sich. Der Notar berät Sie unparteiisch und informiert jeden Vertragsteil über die Vor- und Nachteile von beabsichtigten Regelungen.
Eine gute und gründliche Vorbereitung in der Gründungsphase ist auch ein wichtiger Beitrag für Ihren späteren unternehmerischen Erfolg.
Eine GmbH kann – mit minimalen und leicht umsetzbaren gesetzlichen Änderungen wie die Aktualisierung des Firmenbuchs auf den heute üblichen technischen Standard und die Beschleunigung der Zuteilung von UID-Nummern (bisher im Schnitt 12 Werktage) – in nur zwei Tagen gegründet werden.
Voraussetzung dafür ist auch, dass die anderen Teilbereiche der Gründungsphase, unter anderem die solide Vorbereitung der Geschäftsidee, die Erarbeitung eines Businessplans, die Sicherung der Finanzierung und die Suche nach geeigneten Partnern, durchdacht und abgeschlossen sind. Dieser umfangreiche Prozess nimmt massiv Zeit in Anspruch.
Von Seiten der Wirtschaftskammer sowie Teilen der Bundesregierung wird derzeit gefordert, dass die Gründung einer GmbH schneller gehen müsse. Wie dargestallt kann von Seiten des Notariates eine GmbH in 48 Stunden gegründet sein. Das Notariat ist Garant für Rechtssicherheit, nicht nur zwischen den Vertratsparteien, sondern auch für Dritte – etwaige zukünftige Geschäftspartner – die auf Grund der Errichtung des GmbH-Vertrages als Notariatsakt und die daran anküpfende Firmenbucheintrag auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertrauen können.
Die tägliche Erfahrung in Zusammenhang mit GmbH-Gründungen zeigt, dass die gute rechtliche Beratung vielen Jungunternehmern wichtiger ist, als die Geschwindigkeit der Gründung und dass andere Faktoren, wie die Erlangung der Gewerbeberechtigung, der Betriebsstättengenehmigung oder die Zuteilung der UID-Nummer die wahren Verzögerer sind. Ohne UID-Nummer kann ein Unternehmen rechtlich keine Rechnung ausstellen. Insbesondere für ein Dienstleistungsunternehmen, die für ihre Leistungen unmittelbar bezahlt werden, ist das problematisch.
Die rechtliche Beratung, die Errichtung des Gesellschaftsvertrages, die vorgeschriebenen Face-to-Face-Identitätskontrollen zur Vermeidung der Gründung von Scheinfirmen zum Sozialbetrug oder zur Finanzierung von kriminellen Aktivitäten und die digitale Übermittlung aller relevanten Unterlagen an das Firmenbuch erfolgen im One-Stop-Shop Notariat. Binnen 48 Stunden haben die Gründer ein Unternehmen, das arbeitsfähig ist, und müssen sich über die rechtlichen Themen nicht mehr den Kopf zerbrechen – denn Zeit und Energie werden in erster Linie dafür gebraucht, den gewählten Markt zu erobern. Das alles funktioniert, weil wir Notare in den digitalen Workflow der Justiz vollständig eingebunden sind. Das ist gelebte Förderung österreichischer Jungunternehmern – das Notariat als Partner am Weg zum erfolgreichen Unternehmen.
Der plakative Ruf nach dem One-Stop-Shop, der für Gründer – möglichst im Internet und unter Aufgabe der Rechtssicherheit, die den Wirtschaftsstandort Österreich auszeichnet – eingerichtet werden soll, ist hinfällig – denn diesen gibt es bereits: Ihr Notar.