Zusammenschluss
Ein Zusammenschluss liegt vor, wenn Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf Grundlage eines Zusammenschlussvertrages (Gesellschaftsvertrages) einer Personengesellschaft übertragen wird.
Auch der Zusammenschluss erfolgt aufgrund eines Zusammenschlussvertrages (Gesellschaftsvertrag) und einer Bilanz zu einem Stichtag. Die Vorschriften über die Einbringung gelten sinngemäß.
Letzte Aktualisierung: 05. März 2022