Spaltung
Die Spaltung ist die Realteilung der Kapitalgesellschaft, es handelt sich um die Teilung des Vermögens einer Körperschaft. Auch hier kennen wir – analog zur Realteilung – Abspaltung und Aufspaltung.
Bei der Abspaltung wird Vermögen unter Weiterbestand der zu spaltenden Körperschaft auf eine oder mehrere Körperschaften übertragen, bei der Aufspaltung wird das gesamte Vermögen übertragen („Aufspaltung“, „Liquidationsspaltung“).
Unterschieden wird auch zwischen Steuerspaltung und Handelsspaltung.
- Bei der Steuerspaltung handelt es sich um Auf- und Abspaltungen aufgrund des UmgrStG
- Bei der Handelsspaltung wird Vermögen aufgrund eines Spaltungsvertrages auf Basis des Spaltungsgesetzes auf die neuen Gesellschaften übertragen.
Die handels- und zivilrechtlichen Fragen sind im Spaltungsgesetz geregelt.