Realteilung

Unter Realteilung wird die Übertragung von Vermögen von Personengesellschaften aufgrund eines Teilungsvertrages zum Ausgleich untergehender Gesellschafterrechte oder ohne wesentliche Ausgleichszahlung auf Nachfolgeunternehmen verstanden.

Vermögen ist in diesem Zusammenhang wiederum ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil (nicht auch ein Kapitalanteil). Das Vermögen muss einen positiven Verkehrswert besitzen.

Die Realteilung ist die Spaltung einer Personengesellschaft. Wir kennen zwei Formen der Realteilung:

  1. Durch die Abteilung wird ein Betrieb von einer Gesellschaft getrennt und in Form einer eigenen (neugegründeten) Personengesellschaft weitergeführt. Die Vermögensübertragung erfolgt dabei zu Buchwerten.
  2. Die Aufteilung führt zum Untergang der ursprünglichen Personengesellschaft und zur Weiterführungen der Betriebe in Form von selbständigen Unternehmungen.

Auch die Realteilung erfolgt aufgrund eines Realteilungsvertrages (Gesellschaftsvertrag) sowie einer Bilanz zu einem Stichtag.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2022