Unternehmensnachfolge

Die gesetzliche Erbfolge wirkt sich regelmäßig nachteilig auf den Weiterbestand eines Unternehmens aus. Probleme ergeben sich insbesondere bei Hinterlassung mehrerer Erben, wenn die Entscheidung über die Unternehmensnachfolge dem Erben überlassen wird bzw. zwei oder mehrere Miterben ein Unternehmen gemeinsam fortführen.

Erbteilungsansprüche und Erbstreitigkeiten können die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens gefährden, da für Zwecke der Erbteilung und zur Berechnung der Erb- und Pflichtteilsansprüche ein Unternehmen nicht mit dem steuerlichen Einheitswert, sondern stets mit dem Verkehrswert (einschließlich good will) bewertet wird, der im Streitfall von gerichtlich beeideten Sachverständigen ermittelt wird.

Beispiel

Ein Unternehmer hinterlässt zwei Kinder und eine Ehegattin. Die Ehegattin hat bisher nicht im Unternehmen mitgearbeitet, ein Sohn ist fachkundig und sollte dem Unternehmer nachfolgen. Einziges Verlassenschaftsvermögen von Wert ist das Unternehmen.

Mangels Testaments tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sowohl die Gattin als auch jedes Kind erhalten ein Drittel der Verlassenschaft. Der fachkundige und allenfalls bereits mittätige Sohn hat kein Sonderrecht (wie etwa bei der bäuerlichen Erbfolge). Da er die Erbteile der Miterben nicht auszahlen kann und die Miterben auf Erbansprüche nicht verzichten, muss entweder eine gesellschaftsrechtliche Lösung unter Gewinnbeteiligung der Miterben gesucht, oder das Unternehmen veräußert bzw. liquidiert werden.

Das Unternehmertestament ist daher auch eine „Lebensversicherung“ für den Betrieb!

Letzte Aktualisierung: 05. März 2022