Überprüfung des Gesellschaftsvertrags
Gesellschaftsverträge müssen individuell gestaltet sein.
Wenn sich in der Unternehmerfamilie etwas ändert, ist auch der Vertrag anzupassen!
Jede GmbH ist etwas Einzigartiges. Der Gesellschaftsvertrag als wichtigstes Regelwerk in einem Unternehmen sollte in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden. Notar Schöffmann rät den Gesellschaftsvertrag alle fünf Jahre auf seine Aktualität zu überprüfen. Darüber hinaus sollte immer, wenn Änderungen auf Gesellschafterebene passieren und bei wesentlichen rechtlichen oder steuerlichen Veränderungen, der Gesellschaftsvertrag mit dem Notar überprüft werden.
Mit dem Notar das „Pickerl“ machen.
Wer seinen Gesellschaftsvertrag schon zehn Jahre nicht mehr angeschaut hat, bei dem ist Anpassungsbedarf gegeben.
Der Gesellschaftsvertrag soll Streit vorbeugen. Instrumente dazu können Aufgriffsrechte, Vorkaufsrechte und Zustimmungserfordernisse sein. Bedenken sollte man auch unvorhersehbare Ereignisse wie Sterbefälle, Unfälle oder Erkrankungen.
Auch Sonderbestimmungen in Hinblick auf Stimmrechte und Geschäftsführung sollten individuell vereinbart werden. Dazu ist der Rat des Notars von besonderer Bedeutung.
Die regelmäßige „Gesundenuntersuchung“ der Gesellschaft mit dem Notar ist angeraten.