Neuerungen im Erbrecht
Das Erbrechts-Änderungsgesetz ist am 1.1.2017 in Kraft getreten und hat folgende Änderungen mit sich gebracht:
- Sprache und Begriffe wurden modernisiert
- Stundung des Pflichtteils
Pflichtteilsansprüche können auf 5 Jahre gestundet werden. Damit sollen Betriebsübergaben bei Familienunternehmen erleichtert werden. - Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbrecht
Wer Angehörige pflegt soll künftig im Erbrecht durch einen Abgeltungsanspruch begünstigt werden: Pflegevermächtnis. - Änderungen bei den Formvorschriften für Testamente
- Änderungen bei der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen
- Außerordentliches Erbrecht und Vorausvermächtnis des Lebensgefährten
- Die Anpassungen zur Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung sind seit 17.8.2015 in Kraft. Diese betreffen vor allem das Verlassenschaftsverfahren.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2022