Fremdfinanzierter Kauf – Treuhandschaft
Der Notar als Treuhänder
Bei Liegenschaftstransaktionen spielen Treuhandschaften eine große Rolle: Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel die größte Anschaffung im Leben. Dabei muss jedes Risiko minimiert werden. Der Verkäufer will den Kaufpreis rasch erhalten, der Käufer will sicher sein, dass er lastenfreies grundbücherliches Eigentum erhält.
Dafür sorgt der Treuhänder: Er nimmt den Kaufpreis in Verwahrung, legt ihn zinsbringend an, erledigt die gesamte Vertragsabwicklung und garantiert, dass Auszahlungen erst dann erfolgen, wenn alle Bedingungen ordnungsgemäß erfüllt sind.
Das typische Beispiel der notariellen Treuhandschaft
Der Käufer erwirbt eine Liegenschaft mittels Kreditfinanzierung. Dabei wird das von der Bank zugezählte Darlehen als Kaufpreis verwendet und wird die Forderung der Bank durch ein verbüchertes Pfandrecht gesichert.
Das finanzierende Kreditinstitut überweist dabei das Geld nicht direkt dem Käufer (Darlehensnehmer) oder dem Verkäufer: Beide können dem Kreditinstitut nämlich keine entsprechnede (hypothekarische) Sicherstellung garantieren.
Hier wird der Notar als Treuhänder zwischengeschaltet.
Das Kreditinstitut überweist den Kaufpreis dem Notar, sodass der Verkäufer die Sicherheit hat, dass der Kaufpreis vorhanden ist. Der Treuhänder zahlt dem Verkäufer den Kaufpreis jedoch erst aus, wenn er dem Käufer und der finanzierenden Bank die vertragsgemäße (lastenfreie) Durchführung des Kaufes garantieren kann.
Der Notar als Treuhänder haftet in diesem Fall für den ordnungsgemäßen Geldfluss, für die Durchführung der allenfalls erforderlichen Lastenfreistellungen (Löschung von Pfandrechten, Wohn-, Fruchtgenussrechten und sonstigen dinglichen Lasten) und auch die entsprechende grundbücherliche Sicherstellung der Forderung der kreditgebenden Bank.
Übernimmt der Notar eine derartige Treuhandschaft, erfolgt automatisch eine Eintragung in das bei der österreichischen Notariatskammer eingerichtete, notarielle Treuhandregister. Mit dieser Eintragung ist für die Parteien ein unentgeltlicher Versicherungsschutz für die übernommene Treuhandschaft verbunden. Auf Wunsch händigt der Notar Ihnen die Registrierungsbestätigung aus.
Kreditgeber verlangen in der Regel die Registrierung der Treuhandschaft und empfehlen daher bei fremdfinanzierten Verkäufen die Einschaltung eines Notars als Treuhänder.