Herr Gruber ist verwitwet und hat keine Kinder. Da es zu den entfernten Verwandten keinen Kontakt gibt, möchte Herr Gruber nicht, dass diese etwas erben.
Sollte Herr Gruber kein Testament errichten, kommt es in Österreich zur gesetzlichen Erbfolge. Demnach würden die entfernten Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad das Vermögen erben. Sollten überhaupt keine Verwandten vorhanden sein, fällt das gesamte Vermögen dem Bund zu.
Herr Gruber kann allerdings bereits zu Lebzeiten durch ein Testament bestimmen, an wen nach seinem Tod sein Vermögen übergehen soll. So können neben Verwandten oder Freunden auch gemeinnützige Organisationen letztwillig bedacht werden.
Notar Schöffmann: „Oftmals ist es der Wunsch unserer Klienten, Vermögen einer gemeinnützigen Organisation oder karitativen Einrichtung zu hinterlassen. Dieser Wunsch kann mit einem richtig formulierten Testament meist problemlos erfüllt werden.“
Achtung: Für Testamente gibt es sehr strenge Form- und Auslegungsvorschriften!
Über alle Fragen im Zusammenhang mit Vermögensübergabe, Vorsorge und Testamente berät Notar Schöffmann und sein Team Sie gerne.