Vorkaufsrecht

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Beispiel

Ich habe ein Grundstück geerbt. An diesem besteht ein Vorkaufsrecht. Was bedeutet das?

Wenn Sie das Grundstück verkaufen wollen, müssen Sie dem Vorkaufsberechtigten entweder ein fixes unterschriebenes Anbot eines Käufers oder einen abgeschlossenen Kaufvertrag vorlegen. Nach Verständigung des Vorkaufsberechtigten kann der Kaufvertrag nicht mehr aufgehoben oder abgeändert werden.

Der Vorkaufsberechtigte hat dann (nach Grundregel im ABGB) 30 Tage Zeit, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Tut er dies, tritt er in das Anbot ein bzw. kommt automatisch der Kaufvertrag in der abgeschlossenen Form mit dem Vorkaufsberechtigten zustande. Sie sind verpflichtet, die erforderlichen Unterschriften abzugeben, damit der Vorkaufsberechtigte ins Grundbuch kommt. Der Vorkaufsberechtigte ist an den vorliegenden Vertrag vollinhaltlich gebunden und hat alle Bedingungen zu erfüllen.

Kann ich das Vorkaufsrecht auch im Fall einer Schenkung oder im Erbfall ausüben?

Das Vorkaufsrecht kann nicht ausgeübt werden, wenn Sie das Grundstück verschenken oder vererben. Allerdings bleibt das Vorkaufsrecht auf Lebensdauer des Vorkaufsberechtigten aufrecht und bindet daher auch Ihre Rechtsnachfolger (den Beschenkten oder den Erben). Der Vorkaufsberechtigte kann allerdings das Vorkaufsrecht nicht vererben, für ihn ist es ein höchstpersönliches Recht, das nur ihm zusteht.

Letzte Aktualisierung: 06. März 2022