Ich lebe seit über 20 Jahren mit meiner Frau im gemeinsamen Haushalt, wir sind jedoch nicht verheiratet. Ich habe keine Kinder und zu meinen anderen Verwandten kaum Kontakt. Wer bekommt mein Haus und wer erbt mein übriges Vermögen? Ich habe gehört, dass der Lebensgefährte auch ein Erbrecht hat. Ist das richtig?
Notar Schöffmann: „Ohne Heirat (oder eingetragene Partnerschaft) hat der Lebensgefährte nach derzeitiger Gesetzeslage kein gesetzliches Erbrecht! Die (entfernten) Verwandten würden in diesem Fall alles erben und die Lebensgefährtin geht leer aus. Das heißt, dass Ihre Lebensgefährtin erbrechtlich nur mit einem Testament zu ihren Gunsten abgesichert ist!“
Der Lebensgefährte hat zwar das Recht, in der gemeinsamen Ehewohnung weiter zu wohnen und die zum Haushalt gehörenden Sachen zu benützen (gesetzliches Vorausvermächtnis des Lebensgefährten). Dieses Recht endet für den Lebensgefährten jedoch ein Jahr nach dem Tod des verstorbenen Partners.
Außerdem wurde dem Lebensgefährten mit der letzten Erbrechtsreform ein außerordentliches Erbrecht eingeräumt. Dieses greift allerdings erst dann, wenn keine anderen gesetzlichen Erben (das sind u.a. Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Großnichten, etc.) vorhanden sind.
Notar Schöffmann: „Beratung ist in diesem Fall wichtig! Wie erreiche ich eine letztwillige Regelung, die meinen Wünschen entspricht? Wie sichere ich meinen Lebensgefährten bestmöglich ab? Muss meine Vorsorgeplanung angepasst werden?“
Über alle Fragen im Zusammenhang mit Vermögensübergabe, Vorsorge und Testamente berät Notar Schöffmann mit seinem Team in der Kanzlei gerne.