Grundverkehr in Kärnten
Jeder Grundstückserwerb muss zur Grundverkehrsbhörde
Nicht jeder kann in Österreich ohne weiteres Liegenschaften erwerben, denn Liegenschaftstransaktionen unterliegen der Genehmigungspflicht.
Relativ einfach ist es für Österreicher und EU – Bürger in Kärnten Bauland, Häuser oder Wohnungen zu erwerben. Hier ist nur von der zuständigen Behörde eine sogenannte „Negativbestätigung“ einzuholen.
Schwieriger wird es für nicht EU – Ausländer. Diese dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen in Kärnten Liegenschaften erwerben (sog. Ausländergrundverkehr).
Ebenfalls besonderen Vorschriften unterliegt der Kauf von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken. Diese sollen möglichst nicht zerstückelt werden, weshalb ein Verkauf an Nicht – Bauern bzw. Nicht – Waldbesitzern nur sehr eingeschränkt möglich ist (Grüner Grundverkehr).
Besonderes gilt für den Erwerb von Zweitwohnsitzen, hier ist notarielle Beratung dringend angeraten! Die Rechtslage zum Erwerb von Zweitwohnsitzen (Freizeitwohnsitzen) in Kärnten ist besonders unübersichtlich!
Mag Klaus Schöffmann hat den einschlägigen Kommentar zum K-GVG 2002 verfasst und ist Experte im Grundverkehrsgesetz!
Publikationen von Klaus Schöffmann
Kommentar zum Grundverkehrsrecht
Mag. Klaus Schöffmann bearbeitet seit vielen Jahren den Kommentarteil zum Kärntner Grundverkehrsrecht, der im Juridica Verlag erscheint.
Der Praxiskommentar enthält alle neun Grundverkehrsgesetze Österreichs sowie einen Abschnitt mit österreichweit geltenden Bestimmungen:
- jeweiliges Grundverkehrsgesetz samt relevanten Nebenbestimmungen
- Entscheidungen
- praxisdienliche Anmerkungen, Eingabemuster
Autoren:
Johannes Fischer; Peter Jordan; Georg Lienbacher; Johannes Müller; Gerhard Putz; Klaus Schöffmann; Erwin Schön; Thomas E Walzel von Wiesentreu; Elisabeth Wischenbart