Checkliste zur GmbH-Gründung
Folgende Informationen sollten Sie sich – soweit vorhanden – zurechtlegen, bevor Sie zum notariellen Erstgespräch über die Gründung einer GmbH kommen:
- e soll die Gesellschaft heißen? (Firma)
- Was soll sie tun? (Beschreibung des Unternehmensgegenstandes)
- Welche(s) Gewerbe soll(en) ausgeübt werden? Wer ist gewerberechtlicher Geschäftsführer?
- Wie hoch soll das Stammkapital sein? (mindestens € 35.000,-)
- Sollen Gegenstände eingebracht werden? (zB ein KfZ, ein Unternehmen)
- Wer sollen die Gesellschafter sein?
Wie hoch sollen deren Einlagen sein?
Wieviel davon soll sofort eingezahlt werden? (Mindestens die Hälfte) - Soll die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden?
- NeuFöG-Begünstigung gegeben?
- Soll das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr sein oder davon abweichen?
- Soll die Dauer der Gesellschaft bestimmt oder unbestimmt sein?
- Sollen Kündigungsrechte vereinbart oder die Kündigung (für eine bestimmte Zeit) ausgeschlossen sein?
- Wer soll Geschäftsführer sein? Soll der Geschäftsführer vor Abberufung geschützt sein? Vertretungsbefugnis?
- Sollen Prokuristen bestellt werden? Wie vertreten sie?
- Zustimmungspflichtige Geschäfte definieren (Wann müssen die Geschäftsführer bei den Gesellschaftern rückfragen?)
- Soll Geschäftsordnung für die Geschäftsführer erlassen werden?
- Ergebnisverteilung nach Gesetz (Ausschüttung an die Gesellschafter im Verhältnis der Beteiligung) oder abweichend?
- Beschlussfassung in der Generalversammlung: Beschlussfähigkeit regeln? Welche Mehrheiten sollen gelten?
- Besondere Regelungen für bestimmte (wichtige) Beschlüsse?
- Verfügung über Geschäftsanteile einschränken? Zustimmung/Aufgriffsrecht/Vorkaufsrecht bei Ableben/Abtretung? Abtretungspreis?
- Gründungskosten regeln?
- Vollmacht zur Gründung?
Wie Sie sehen gilt es eine Menge zu bedenken, weshalb ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrem Notar erforderlich ist.
Über alle offenen Fragen klärt Sie Ihr Notar auf.
