Die ersten Stunden danach
Die ersten Maßnahmen, die bei einem Todesfall zu treffen sind:
Kontaktieren Sie möglichst rasch ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Dieses übernimmt auf Ihren Wunsch viele Amtswege (beispielsweise die Beurkundung am Standesamt) und veranlasst die Überführung des Verstorbenen auf den Friedhof.
Die ersten Schritte hängen vom Sterbeort ab.
Ihr Angehöriger stirbt zu Hause:
- Benachrichtigung des behandelnden Arztes (=Hausarzt), der den Tod feststellt.
- Anruf beim Bestattungsunternehmen.
- Nehmen Sie sich Zeit für die Verabschiedung von Ihrem Verstorbenen und verständigen Sie Angehörige, die das ebenfalls gerne möchten.
- Das Realisieren des Todes ist für die Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung.
- Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit.
Ist die Todesursache nicht eindeutig feststellbar, wird der Verstorbene in ein Spital zur Klärung der Todesursache überstellt.
Ihr Angehöriger stirbt im Krankenhaus, Pflegeheim, Seniorenheim oder Hospiz:
- Klären Sie die Möglichkeit sich von Ihrem Angehörigen zu verabschieden und während des Sterbens anwesend zu sein.
- Anruf beim Bestattungsunternehmen.
- Kleider, mit denen der Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, müssen ins Krankenhaus (Pflege-, Seniorenheim, Hospiz) oder zum Bestatter gebracht werden.
- Wo Sie die „Anzeige des Todes“ erhalten, erfahren Sie in der Verwaltung des Krankenhauses oder bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
Ihr Angehöriger stirbt an einem öffentlichen Ort:
- Sie werden durch die zuständige Sicherheitsdienststelle verständigt.
- Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde. Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem Bestatter auf.
- Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch die Bekleidung für den Verstorbenen und erledigt die erforderlichen Überführungsformalitäten.
- Besonders bei unerwarteten Todesfällen wie z.B. Unfall ist das Abschiednehmen für die weitere Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Da es in dieser Krisensituation häufig zu Überforderung kommt, bieten professionelle Einrichtungen Krisenintervention zur persönlichen Begleitung an.
Ihr Angehöriger stirbt im Ausland:
- Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland werden die Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) verständigt. Sind Sie selbst vor Ort, wenden Sie sich an diese österreichische Vertretungsbehörde.
- Eine Liste der österreichischen Botschaften und Konsulate im Ausland hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, 1010 Wien, Minoritenplatz 8, Tel. +43 (0)50 11 50 0 (aus dem Ausland Tel. +43 1 90115-4411), www.bmeia.gv.at.
- Die Kosten der Überführung sind von den Angehörigen zu tragen, es sei denn, der Verstorbene hat schon vor seinem Ableben die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Eine Versicherung für solche Fälle bietet beispielsweise der Wiener Verein.
Möglichst rasch nach der Freigabe wird der Sterbefall beim zuständigen Standesamt beurkundet. Das erledigt zumeist Ihr Bestatter.
Dieses benötigt dazu:
- Anzeige des Todes
- Dokumente des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Meldenachweis
- Bei verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
- Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass
Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch folgende Urkunden/Formulare aus:
- Abschrift aus dem Sterbebuch (gebührenpflichtig). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z.B. von Versicherungen) benötigt.
- Todesbestätigung (zur Abmeldung bei der Sozialversicherung, bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrags)
Bitte beachten Sie, dass neben den nächsten Angehörigen auch der Arbeitgeber oder die Pensionsstelle verständigt werden müssen!
Vor der Beerdigung sind viele Dinge zu erledigen. Meist übernimmt viele davon das Bestattungsunternehmen für Sie:
- Die Verständigung des Totenbeschauarztes
- Das Waschen, Ankleiden, Einbetten und die Überführung des Verstorbenen zum Friedhof (weltweit)
- Die Organisation der von Ihnen gewünschten Trauerfeier
- Die Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes
- Die Terminabsprache mit dem Geistlichen
- Druckaufträge für Parten, Danksagungen und Gedenkbilder
- Die Bestellung eines Kondolenzbuches
- Die Besorgung der Sterbeurkunden und der eventuell notwendigen Überführungspapiere
- Die Abholung und Überführung von allen und in alle Länder der Welt
- Die Verrechnung mit dem Wiener Verein Bestattungsvorsorge
Gibt es eine Vorsorge beispielsweise beim Wiener Verein oder ein Depotguthaben beim Bestatter, so wird üblicherweise direkt mit diesen verrechnet.
Die Kosten der Bestattung hat derjenige zu bezahlen, der diese in Auftrag gegeben hat. Wenn Sie die Beerdigung nicht in Auftrag geben, sind Sie auch nicht verpflichtet diese zu bezahlen!
Achtung! Bei Bestellungdes Begräbnisses durch einen Dritten kann dieser die bezahlten Kosten nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen von der Verlassenschaft bzw. nach Einantwortung von den Erben verlangen. Bezahlt der Dritte nicht, kann das Bestattungsunternehmen die Kosten unmittelbar der Verlassenschaft bzw. den Erben in Rechnung stellen. Bei unzureichender Verlassenschaft haften subsidiär die Unterhaltspflichtigen.