Die schlimmsten Irrtümer beim Erben!

Wenn ich sterbe, erbt mein Ehepartner/eingetragener Partner automatisch alles.
Irrtum! Nach der gesetzlichen Erbfolge erben neben dem Ehepartner die Kinder des Verstorbenen zu 2/3. Sind keine Kinder vorhanden, so erben neben dem Ehepartner auch die Eltern des Verstorbenen zu 1/3! Damit der Ehepartner Alleinerbe wird, muss ein Testament errichtet werden.

Mein Mann hat ein Testament für uns geschrieben, ich habe es unterschrieben.
Irrtum! Dieser praktisch häufig auftretende Fall führt dazu, dass das gemeinsame Testament für die Frau ungültig ist. Ein Testament muss entweder selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden oder, wenn es nicht selbst mit der Hand geschrieben wird, vom Testator und drei Zeugen unterschrieben werden.

Wenn ich keine Kinder habe erbt mein Lebensgefährte, mit dem ich schon seit über 30 Jahren gemeinsam wohne, sowieso alles.
Irrtum! Dem Lebensgefährten wurde mit der letzten Erbrechtsreform zwar ein außerordentliches Erbrecht eingeräumt. Dieses greift allerdings erst dann, wenn keine anderen gesetzlichen Erben (das sind u.a. Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Großnichten, etc.) vorhanden sind. Das heißt, dass Ihr Lebensgefährte erbrechtlich nur mit einem Testament zu seinen Gunsten abgesichert ist.

Ich kann meine Kinder jederzeit enterben.
Irrtum! Von einer Enterbung spricht man, wenn pflichtteilsberechtigten Personen (das sind vor allem die Kinder) deren Pflichtteilsanspruch entzogen wird. Hierzu muss allerdings auch ein im Gesetz definierter Enterbungsgrund vorliegen. Ein solcher Enterbungsgrund liegt beispielsweise vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegen den Verstorbenen eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat oder dem Verstorbenen in verwerflicher Weise schweres seelisches Leid zugefügt hat.

Notar Mag. Klaus Schöffmann und sein Team stehen Ihnen als kompetente Partner bei der Errichtung und Überprüfung Ihres Testamentes gerne zur Verfügung. Jede erste Rechtsauskunft ist bei Ihrem Notar übrigens kostenfrei.

Letzte Aktualisierung: 14. November 2025