Grundbuchsgebühren

Grundbuchsgebühren sind öffentliche Abgaben, die bei Eintragungen ins Grundbuch anfallen. Sie bestehen aus der Eingabengebühr (derzeit € 44 bzw. € 62 je Antrag) sowie – je nach Art der Eintragung – aus einer Eintragungsgebühr. Diese beträgt z. B. bei Eigentumserwerb 1,1 % des Kaufpreises, bei Eintragung eines Pfandrechts 1,2 % der Pfandsumme. Die Gebühren sind unmittelbar an das zuständige Bezirksgericht als Grundbuchsbehörde zu entrichten.

Letzte Aktualisierung: 21. August 2025