Wenn Familien neu zusammenwachsen, entsteht ein neues gemeinsames Leben. Rechtlich wachsen die einzelnen Familienmitglieder dabei jedoch nicht automatisch in dieselben Rechte und Pflichten hinein. Gerade bei Stiefelternschaft, Adoption sowie beim Erben und Vererben ist es daher wichtig, frühzeitig für klare Verhältnisse zu sorgen.
Welche Rechte haben Stiefkinder?
Stiefeltern übernehmen im Familienalltag häufig eine wichtige Rolle. Verheiratete Stiefeltern dürfen die obsorgeberechtigten Ehepartner, soweit es die Umstände erfordern, in Angelegenheiten des täglichen Lebens bei der Obsorge minderjähriger Stiefkinder unterstützen. Eine rechtliche Elternschaft entsteht dadurch jedoch nicht automatisch. Soll auch rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet werden, ist eine Adoption erforderlich.
Adoption: Die Familie auch rechtlich verbinden
Mit der Adoption wird eine Wahlkindschaft begründet. Sie kommt durch einen schriftlichen Vertrag zustande, welcher einer gerichtlichen Genehmigung unterliegt. Voraussetzung ist außerdem das Vorliegen eines entsprechendes Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Zustimmung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligten. Eine notarielle Beratung hilft dabei, die individuelle Familiensituation und die rechtlichen Folgen einer Adoption frühzeitig zu klären.
Erben und Vererben in der Patchworkfamilie
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Erbrecht. Stiefkinder haben gegenüber ihrem Stiefelternteil kein gesetzliches Erbrecht. Soll ein Stiefkind später etwas erben, muss dies ausdrücklich geregelt werden – etwa in einem Testament. Gerade wenn gemeinsam Vermögen aufgebaut oder ein Eigenheim geschaffen wird, stellen sich wichtige Fragen: Wer soll im Todesfall wie abgesichert sein? Was soll der Partner erhalten? Und wie sollen leibliche, adoptierte oder Stiefkinder berücksichtigt werden?
Ehepartner und Lebensgefährten richtig absichern
Die rechtzeitige Vorsorge für unverheiratete Paare ist besonders wichtig. Lebensgefährten haben lediglich ein außerordentliches gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament erben sie grundsätzlich nur dann, wenn keine weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind. Auch verheiratete Paare sollten die gesetzliche Erbfolge kennen: Ehepartner erben neben den leiblichen und adoptieren Nachkommen grundsätzlich ein Drittel. Wer sicherstellen möchte, dass Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder oder Stiefkinder entsprechend den eigenen Vorstellungen berücksichtigt werden, sollte sich daher frühzeitig mit Testament, Erbrecht und persönlicher Vorsorge auseinandersetzen.
Klare Regelungen schaffen Sicherheit
So individuell wie jede Familie ist auch ihre rechtliche Situation. Gerade bei Patchworkfamilien lohnt es sich, rechtliche Fragen frühzeitig zu klären. Eine rechtzeitige Gestaltung schafft Klarheit, gibt Sicherheit und kann spätere Konflikte innerhalb der Familie vermeiden.
Notar Mag. Schöffmann und sein Team beraten Sie gerne persönlich zu den rechtlichen Möglichkeiten für Ihre individuelle Familiensituation. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserem Notariat in Klagenfurt am Wörthersee.

