Es kommt immer wieder vor, dass Schwerstkranke am Ende ihres Lebens keine Kraft mehr haben, ihren eigenen Willen durchzusetzen. Sie geben dem Drängen von Ärzten und Angehörigen nach und lassen Eingriffe über sich ergehen, die sie eigentlich gar nicht wollen. Will man bestimmte Behandlungen nicht, sollte man das rechtzeitig in einer Patientenverfügung dokumentieren.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine oder mehrere medizinische Behandlung(en) ablehnt. Es wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten vom Arzt nicht getroffen werden dürfen.
Damit ist der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern und seine Entscheidung zu treffen.
Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Folgende Fälle haben sich in der Beratungspraxis herauskristallisiert, in denen eine Patientenverfügung sinnvoll ist:
- Sie leiden an einer Krankheit, deren Verlauf vorhersehbar ist. Ab einem bestimmten Krankheitsfortschritt lehnen Sie Behandlungen bereits heute ab.
- Sie wollen keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn nur mehr die vegetativen Lebensfunktionen aufrechterhalten werden und keine Aussicht auf Besserung („ein menschenwürdiges Leben“) besteht.
- Sie lehnen Behandlungen aufgrund einer religiösen Überzeugung ab. Zeugen Jehovas lehnen z.B. Bluttransfusionen ab.
Mit einer Patientenverfügung geben Sie dem Arzt eine Orientierung für sein Handeln vor. Wenn Sie sich vollkommen sicher sind, dass Sie bestimmte Behandlungen ablehnen, können Sie Ihre Patientenverfügung verbindlich stellen. An eine verbindliche Patientenverfügung ist der behandelnde Arzt streng gebunden.
Der Weg zur Patientenverfügung:
Werden Sie sich zunächst klar darüber, ob und warum Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen. Grundlegende Informationen über die Patientenverfügung erhalten Sie im Zuge eines Erstgesprächs mit einem Notar oder der Patientenanwaltschaft sowie in Broschüren zu diesem Thema.