Das FlexKapG macht auch die GmbH für Gründerinnen und Gründer attraktiver: Das Mindeststammkapital wird dauerhaft auf € 10.000,– herabgesetzt. Bei bisher gründungsprivilegiert gegründeten GmbH´s entfällt die Verpflichtung, das Stammkapital auf das bisherige Mindeststammkapital von € 35.000,- zu erhöhen.
Für bestehende GmbHs bietet sich ab Jahresbeginn die Möglichkeit, durch die Herabsetzung des Stammkapitals finanzielle Vorteile für Gesellschafter zu erlangen. Davon werden viele GmbHs Gebrauch machen. Dabei ist zu bedenken, dass durch die Kapitalherabsetzung die Bonität des Unternehmens abnimmt und daher Kredite teurer werden können.
Mit der Kapitalherabsetzung werden daher Begleitmaßnahmen zu verbinden sein: Um die Bonität der Gesellschaft durch Kapitalherabsetzungen nicht zu gefährden, können Kapitalmaßnahmen vorgesehen werden, beispielsweise die Bildung einer statutarischen Rücklage oder eine nominelle Kapitalerhöhung. Durch solche Kapitalmaßnahmen können Bonitätsverluste abgemildert und zudem Steuerbelastungen für die Gesellschafter gesenkt werden. Bei dieser Gelegenheit sollte überhaupt der Gesellschaftsvertrag überprüft werden, ob er noch zeitgemäß ist, da sich die Gesellschaftersituation und auch die Lebenssituation der Gesellschafter laufend verändert.
Als neue Gesellschaftsform soll die FlexKap für kleine Startups und Gründerinnen und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten. Sie ergänzt die bewährten österreichischen Kapitalgesellschaftsformen der GmbH und AG.
Durch die FlexKap eröffnen sich auch für die GmbHs interessante neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Mag Klaus Schöffmann MBL LLM ist Notar in Klagenfurt
Die FlexKap (Flexible Kapitalgesellschaft) orientiert sich an der GmbH und unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, dass die Beteiligung geringer gestückelt werden kann (€ 1,-), stimmrechtslose Anteile ausgegeben werden können (Unternehmenswert-Anteile), nicht alle Gesellschafter an Abstimmungen im Umlaufweg teilnehmen müssen und sich die Formvorschriften zur Anteilsübertragung unterscheiden. Bei der GmbH ist eine stimmrechtslose Beteiligung am Unternehmenswert beispielsweise über die Ausgabe von Genussrechten möglich.
Eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung erscheint unter all diesen Gesichtspunkten und neuen Gestaltungsmöglichkeiten umso wichtiger.
FlexKap
Das FlexKapG soll mit 1.1.2024 in Kraft treten. Die Beschlussfassung soll am 15.12.2023 in der 247. Sitzung des Nationalrates erfolgen.