Rücktritt und Abberufung des Geschäftsführers
Kann ich als Geschäftsführer zurücktreten?
Natürlich sind Sie berechtigt, gegenüber der Gesellschaft Ihren Rücktritt als Geschäftsführer zu erklären. Aus wichtigem Grund kann dieser Rücktritt mit sofortiger Wirkung erfolgen, ansonsten wird der Rücktritt nach Ablauf von 14 Tagen wirksam.
Sie müssen Ihren Rücktritt gegenüber der Generalversammlung oder allen Gesellschaftern nachweislich erklären und Mitgeschäftsführer sowie einen eventuellen Aufsichtsrat verständigen.
Abberufung durch die Gesellschafter
Die Gesellschafter der GmbH können den Beschluss, mit dem der Geschäftsführer bestellt wurde, jederzeit, ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung einer Frist widerrufen. Dafür reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus.
Sichern Sie sich als Geschäftsführer ab: Vereinbaren Sie beispielsweise die Weiterbeschäftigung als Arbeitnehmer für den Fall der Abberufung oder lassen Sie sich Pensionsleistungen oder besondere Abfertigungsansprüche zusichern.
Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer und wurden Sie im Gesellschaftsvertrag bestellt, hat dies den Vorteil, dass zu Ihrer Abberufung der Gesellschaftsvertrag geändert werden muss, wozu eine Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig ist. Außerdem kann die Zulässigkeit Ihrer Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt werden.
Endet die Funktionsdauer eines Geschäftsführers, so ist die Löschung des Geschäftsführers im Firmenbuch zu beantragen.
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
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Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann