Einvernehmliche Ehescheidungen
Wenn es auseinander geht …
Im Falle des Scheiterns einer Ehe regelt das Gesetz die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse, nicht jedoch die des übrigen Vermögens. Eine Scheidung kann mit einem langwierigen Aufteilungsverfahren vor dem Richter verbunden sein.
Das kann man mit einer einvernehmlichen Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens abwenden.
Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und die ehelichen Verhältnisse unheilbar zerrüttet sind. Weitere Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag bei Gericht und Einigkeit über eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung.
In einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung werden alle übrigen Scheidungsfolgen, wie etwa die Aufteilung eines gemeinsamen Unternehmens, die Regelung des Unterhaltes, die Obsorge über die Kinder und die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse sowie der übrigen Vermögenswerte geregelt.
Der Notar berät als objektiver Berater beide Ehegatten und fasst die erzielte Einigung in einem Vergleich zusammen, den beide Gatten unterfertigen und der vom Scheidungsrichter bestätigt wird.
Achtung: Bei einvernehmlichen Scheidungen müssen sich Eltern minderjähriger Kinder über die Auswirkungen ihrer Scheidung auf ihre Kinder beraten lassen. Nähere Info unter www.justiz.gv.at
Wie geht´s dann weiter?
Nachfolgende Durchführungen wie etwa Eigentumsumschreibungen im Grundbuch erledigt der Notar für Sie.
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
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Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann