Das Testament
Das eigenhändige Testament ist die einfachste Testamentsform. Es kann leicht an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Zu seiner Gültigkeit ist erforderlich, dass es eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben wurde.
In der notariellen Praxis tauchen aber immer wieder Schwierigkeiten mit eigenhändigen Testamenten auf, da hier oft Formfehler unterlaufen, wie z.B. folgender: Ein Testament wird eigenhändig mit der Schreibmaschine geschrieben und vom Verstorbenen unterschrieben. Das Testament ist nichtig und wird in der Verlassenschaftsverhandlung nicht berücksichtigt!
Ein eigenhändiges Testament muss mit der Hand geschrieben werden und ist am Ende des Textes zu unterschreiben. Ort und Datum sollten beigefügt werden, da immer das zeitliche letzte Testament gilt.
Um solche Formfehler und damit die Nichtigkeit Ihres Testaments zu vermeiden, können Sie ihr eigenhändig geschriebenes Testament kostenlos bei Ihrem Notar überprüfen lassen.

Beispiel:
"Mein letzter Wille!
Ich, Elisabeth Sorglos, Kauffrau, Salmstrasse 3, 9020 Klagenfurt, setze zum Erben meines gesamten Vermögens meinen Neffen, Rudi Strebsam, Badgasse 5, 9020 Klagenfurt, ein.
Klagenfurt, am 1.1.2018
Elisabeth Sorglos"
Für fremdhändige Testamente gelten strengere Formvorschriften:
- Der Verstorbene muss das fremdhändige Testament selbst unterschreiben.
- Er
muss seine Unterschrift vor drei gleichzeitig anwesenden
Zeugen setzen.
- Der Verstorbene muss eigenhändig einen Zusatz anbringen, mit dem er bekräftigt, dass das Testament seinen letzten Willen enthält: zB „Das ist mein letzter Wille“ oder „So soll es sein“.
- Die Zeugen müssen ihren Namen, ihr Geburtsdatum und/oder ihre Adresse angeben.
- Die Zeugen müssen mit dem Hinweis auf ihre Zeugeneigenschaft, zB „als Zeuge“, unterschreiben
Die
Zeugen müssen die Identität des
Verstorbenen bestätigen
können und dürfen nicht befangen sein. Befangen sind Begünstigte sowie deren
nahe Angehörige. Am geeignetsten sind außenstehende neutrale Zeugen.
Zur Sicherung der Auffindbarkeit des Testaments sollte dieses - unabhängig davon, ob selbstgeschrieben oder nicht - bei einem Notar oder bei einem Bezirksgericht hinterlegt werden, die Auffindbarkeit wird dann durch Eintrag im Österreichischen Zentralen Testamentsregister sichergestellt.
Achtung!
Ein nicht nach den Formvorschriften errichtetes Testament ist nichtig und im Verlassenschaftsverfahren überhaupt nicht zu berücksichtigen! So kommt es in vielen Fällen zur gesetzlichen Erbfolge.
Die Erstellung eines Testamentes bei einem Notar gibt die Sicherheit, ein formgültiges Testament errichtet zu haben, dessen Auffindbarkeit durch Eintragung (nur der Errichtungsdaten nicht auch des Inhaltes) im Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer sichergestellt ist.
In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn ein mündiger Minderjähriger testieren möchte, ist die Form eines mündlichenTestaments vor Gericht oder Notar vorgeschrieben.
Sie können sich durch Testamentserrichtung beim Notar auch sicher sein, dass die Ansprüche der Verwandten (z.B. Pflichtteile!) und die steuerlichen Folgen der Erbschaft durch einen Fachmann überprüft sind.
Die Kosten der Errichtung und Verwahrung eines notariellen Testamentes belaufen sich derzeit auf ca. € 400,-.
Der Gewinn an Sicherheit beträgt in der Regel ein Vielfaches!
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
Kostenfreies Online-Angebot
Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/84148396648?pwd=M2QrNDB4dTJNMFZlUjF4NUtVMWVPdz09
Meeting-ID: 841 4839 6648
Passwort: 02062020
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Anleitung BlueJeans - Videokonferenz
Um einen Termin mittels Videokonferenz abzuhalten, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- stabile Internetverbindung
- internetfähiges Gerät mit Mikrofon und Kamera (Handy, Tablet, PC mit Webcam)
Zum Einstieg in die Videokonferenz erhalten Sie von uns vorab per Mail einen Einladungslink, mit welchem Sie unter Angabe des Kennwortes (auch dieses wird per E-Mail übermittelt) ganz einfach und kostenlos im Webbrowser an der Videokonferenz teilnehmen können.
Sie können vorab Ihre Verbindung unter folgendem Link testen: https://bluejeans.com/111
Zu Rückfragen zur Videokonferenz stehen wir Ihnen telefonisch jederzeit zur Verfügung!
Rechtsauskunft
Die erste Rechtsauskunft bei uns ist immer kostenfrei. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
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Unsere beliebten Kanzleibroschüren bieten gute Erstinformationen.
Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann