GmbH-Gründung per Videokonferenz

Seit 1. Jänner 2019 kann eine GmbH in Österreich gegründet werden, ohne dass alle Gesellschafter gleichzeitig persönlich beim Notar anwesend sein müssen. Nach wie vor ist ein vom Notar zu beurkundender Gesellschaftsvertrag erforderlich. Das „Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz“ (ENG) erfüllt eine lange Forderung der Wirtschaft und sorgt dafür, dass Österreich im Gesellschaftsrecht eine Vorreiterrolle einnimmt.

Das Videoident-Verfahren, mit welchem die Identität der nicht anwesenden Gründer überprüft wird, kann seit Anfang 2017 bereits von Banken zur Kontoeröffnung verwendet werden und kommt nun auch bei der digitalen GmbH-Gründung zum Einsatz.

Die Rechtsbelehrung der Gründer erfolgt per Videokonferenz durch den Notar. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt durch die anwesenden Gesellschafter durch Unterschrift, durch die per Videokonferenz verbundenen Gesellschafter durch digitale Signatur.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2022