Neuerungen im Erbrecht

Das Erbrechts-Änderungsgesetz ist am 1.1.2017 in Kraft getreten und hat folgende Änderungen mit sich gebracht:

  • Sprache und Begriffe wurden modernisiert
  • Stundung des Pflichtteils
    Pflichtteilsansprüche können auf 5 Jahre gestundet werden. Damit sollen Betriebsübergaben bei Familienunternehmen erleichtert werden.
  • Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbrecht
    Wer Angehörige pflegt soll künftig im Erbrecht durch einen Abgeltungsanspruch begünstigt werden: Pflegevermächtnis.
  • Änderungen bei den Formvorschriften für Testamente
  • Änderungen bei der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen
  • Außerordentliches Erbrecht und Vorausvermächtnis des Lebensgefährten
  • Die Anpassungen zur Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung sind seit 17.8.2015 in Kraft. Diese betreffen vor allem das Verlassenschaftsverfahren.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2022