Grunderwerbsteuer

Wieviel Steuer zahlt der Erwerber eines Grundstückes?

Die Grunderwerbsteuer wird bei Übergabe in der Familie immer vom Grundstückswert berechnet, nicht mehr auf Basis der niedrigeren Einheitswerte. Bei Erbschaften und Schenkungen (unentgeltlichen Übertragungen) wird

  1. bei Grundstücken, deren Grundstückswert weniger als 250.000 Euro beträgt, gilt ein Steuersatz von 0,5%;
  2. bei Grundstücken, die zwischen 250.000 Euro und € 400.000,- wert sind, beträgt der Steuersatz 2%;
  3. bei Grundstücken, die mehr als 400.000 Euro wert sind, beträgt der Steuersatz 3,5%.

Zur Ermittlung dieses Grundstückswertes stehen drei alternative Wege zur Verfügung:

  1. Ermittlung auf Basis der Grundstückswertverordnung des Finanzministers.
  2. Ermittlung auf Basis eines „geeigneten“ Immobilienpreisspiegels.
  3. Ermittlung durch ein (kostenpflichtiges) Gutachten eines Immobilien Sachverständigen.

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken wird die Steuer auch weiterhin vom Einheitswert berechnet.

Für Unternehmen gilt ein Freibetrag von € 900.000,-.

Letzte Aktualisierung: 04. Februar 2022